
Das verkehrssichere Rad © pd-f | Bernd Bohle
Verstöße bei der Ausstattung
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad aussehen muss, steht in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Ist das Fahrrad nicht vorschriftsmäßig ausgestattet und wird dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, drohen Bußgelder.
Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gehören an ein verkehrssicheres Fahrrad eine helltönende Klingel und zwei voneinander unabhängige Bremsen.
Entspricht die Klingel nicht den Vorschriften, fehlt sie komplett oder ist nicht betriebsbereit, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Bei defekten oder fehlenden Bremsen drohen 10 Euro Strafe.
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig
Zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehören eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen und zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind. Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Fahrradbeleuchtung. Diese muss aus einem weißen Scheinwerfer mit mindestens 10 Lux, einem roten Rücklicht und entsprechenden Reflektoren bestehen. Zusätzlich sind gelbe Speichenreflektoren oder reflektierende Reifen vorgeschrieben.
Entspricht das Fahrrad nicht den Vorschriften und wird dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, zahlen Radfahrende 80 Euro Bußgeld. Zusätzlich wird ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.