Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Norden

StVO - Neue Regeln

StVO - Neue Regeln © ADFC Norden

Die neue StVO - Das hat sich geändert

Am 28. April 2020 tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft. Das Bundesverkehrsministerium hatte sich vorgenommen, durch die Novelle Sicherheit und Komfort für Radfahrende deutlich zu erhöhen.

Das ändert sich für Autofahrende – in Bezug auf den Radverkehr

Mindestüberholabstand 1,50 m ist Pflicht

Autofahrende müssen Radfahrende mit mindestens 1,50 Metern Sicherheitsabstand überholen. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Das galt zuvor schon durch Gerichtsentscheidungen, steht jetzt aber ausdrücklich in der StVO. Die Regelung gilt nach der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob Radfahrende auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen („Protected Bikelanes“) unterwegs sind. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben. Das wissen die meisten Autofahrenden nicht, deshalb fordert der ADFC eine Aufklärungskampagne zur neuen StVO und die schnelle Entwicklung von geeigneter Verkehrsüberwachungstechnik.

Radwege zuparken wird teurer

Für das Parken auf Geh- und Radwegen gelten höhere Bußgelder. Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals gibt es für Parkverstöße mit Behinderung zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch andere Parkverstöße werden teurer, beispielsweise in zweiter Reihe und auf Straßenbahnschienen. Weil das Zuparken von Radwegen ein gefährliches Massenphänomen ist, fordert der ADFC eine deutlich höhere Kontrolldichte der Behörden bis hin zur Bereitschaft, behindernde Falschparker konsequent abschleppen zu lassen.

Gedankenloses Abbiegen und Tür-Aufreißen wird teurer

Wenn Autofahrende ohne Schulterblick abbiegen oder die Tür aufreißen, kann das für Radfahrende tödlich enden. Deshalb werden die Bußgelder deutlich erhöht. Wer als Autofahrender beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro rechnen – und einem Monat Fahrverbot. Wer beim Aussteigen unaufmerksam die Autotür öffnet und damit eine Radfahrerin oder einen Radfahrer gefährdet, zahlt ebenfalls mehr: 40 statt 20 Euro.

Halten auf „Schutzstreifen“ ist verboten

Bisher durften Kraftfahrzeuge auf sogenannten „Schutzstreifen“ bis zu drei Minuten halten. Gemeint sind Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol. Das Halten auf diesen Streifen ist mit der neuen StVO jetzt verboten.

Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen für Lkw

Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das Schritttempo von 4 bis 7 km/h gibt dem Lkw- Führenden mehr Zeit, die Abbiegesituation zu überblicken. Das Bußgeld für die Missachtung beträgt 70 Euro, dazu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister. Der ADFC hat sich für diese Regelung stark gemacht, weil Unfälle mit rechtsabbiegenden Lkw häufig sind und besonders schwere Folgen haben.

Das ändert sich für Radfahrende

Nebeneinanderfahren ist erlaubt

Mit der StVO-Novelle ist es jetzt ausdrücklich erlaubt, dass man zu zweit nebeneinander mit dem Rad fahren darf. Anderer Verkehr darf dadurch zwar nicht behindert werden, aber solange genug Platz zum Überholen ist, ist keine Behinderung gegeben. Bislang lautete die Grundregel: Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden.

Grünpfeil für den Radverkehr

Mit der neuen StVO kommt als neues Verkehrszeichen der Grünpfeil für den Radverkehr. Es erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrende nach vorherigem Anhalten. Entsprechende Verkehrszeichen sind bereits in Frankreich, Belgien und den Niederlanden zur Beschleunigung des Radverkehrs erfolgreich im Einsatz, dort sogar ohne Anhaltepflicht. Der schon bekannte Grünpfeil für den Autoverkehr gilt auch für den begleitenden Radweg, stellt die neue StVO klar.

Auch Jugendliche und Erwachsene dürfen im Lastenrad mitfahren

Bisher durften in Deutschland nur Kinder bis sieben Jahre im Lastenrad mitgenommen werden. Ab sofort dürfen auch Menschen jenseits des Kinderalters auf Fahrrädern mitgenommen werden, die zur Personenbeförderung gebaut und entsprechend eingerichtet sind.

Gehwegradeln wird teuer

Zum Schutz von Fußgängern wird das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen von 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht. Der ADFC weist seit Langem darauf hin, dass das Radfahren auf Gehwegen rücksichtslos und gefährlich ist. Gleichzeitig bekräftigt er die Forderung nach durchgängigen Qualitätsradwegenetzen, denn wenn Radfahrende auf Gehwege ausweichen, ist das oft auf fehlende oder schlechte Radinfrastruktur zurückzuführen.

Neue Verkehrszeichen

Fahrradzone – hier haben Radfahrende Vorrang

Mit dem neuen Verkehrszeichen „Fahrradzone“ können größere Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen eingerichtet werden. Radfahrende haben hier Vorrang, Autos dürfen höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter Radfahrenden zurückbleiben.

Radschnellweg – hier geht es zügig und sicher voran

Das neue Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn und Verlauf von Radschnellwegen, wie sie in vielen Metropolregionen derzeit geplant und gebaut werden. Radschnellwege sind breite, vom Autoverkehr weitgehend getrennte und idealerweise kreuzungsfreie Radvorrangrouten. Auf Radschnellwegen können auch längere Strecken zügig und sicher zurückgelegt werden, beispielsweise von Pendlern.

Lastenrad – die neue Art des Transports

Mit dem neuen Zusatzzeichen „Lastenfahrrad“ können extragroße Parkplätze oder spezielle Lieferzonen für Transport-Fahrräder eingerichtet werden.

Haifischzähne – hier müssen Autos abbremsen

Wer oft in den Niederlanden unterwegs ist, kennt sie schon: die „Haifischzähne“. Diese an Einmündungen auf die Fahrbahn gemalten Dreiecke  zeigen mit der Spitze auf herannahende Autos – und signalisieren ihnen so die Vorfahrt des Radwegs. Mit der neuen StVO können sie auch in Deutschland eingesetzt werden.

Downloads

Abstand halten

Abstand halten

Copyright: ADFC

800x386 px, (JPG, 75 KB)

Parken auf Schutzstreifen

Parken auf Schutzstreifen

Copyright: ADFC

800x489 px, (JPG, 193 KB)

Grüner Pfeil

Grüner Pfeil

Copyright: ADFC

450x521 px, (JPG, 48 KB)

Fahrrad Zone

Fahrrad Zone

Copyright: ADFC

529x512 px, (JPG, 58 KB)

Radschnellweg

Radschnellweg

Copyright: ADFC

553x527 px, (JPG, 46 KB)

Ladezone Lastenrad

Ladezone Lastenrad

Copyright: ADFC

790x494 px, (JPG, 54 KB)

Haifischzähne

Haifischzähne

Copyright: ADFC

301x153 px, (JPG, 9 KB)

Verwandte Themen

Schutzstreifen: Zu gefährlich! Kaum befahrbar!

Norden: Schutzstreifen gehören auf den Prüfstand

Der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Norden, Reinhard Samusch, und Joachim Schulz, Sprecher des ADFC Norden, haben sich …

ADFC Fahrradklima-Test 2020 - Ergebnisse für Norden

ADFC Fahrradklima-Test 2020: Die Ergebnisse sind da!

Die große Umfrage zur Fahrradfreundlichkeit in Deutschlands Städten und Gemeinden ist ausgewertet und hat einen neuen…

Schutz- und Radfahrstreifen

Richtiges Verhalten auf Schutz- und Radfahrstreifen

Unter dieser Überschrift informiert die Arbeitsgruppe Radverkehr und die Verkehrsbehörde der Stadt Norden. Die…

Morgenstimmung

Links zu externen Seiten

Es gibt viele interessante externe Seiten zum Thema Radverkehr, Fahrrad und verwandten Themen. Hier ein paar Beispiele.

Grünpfeil für den Radverkehr

Grünpfeil für den Radverkehr

Erleichterung für den Radverkehr in Norden: An zahlreichen Ampeln darf der Radverkehr trotz Rotlichts nach rechts…

Norden - Neuer Weg

Der Neue Weg in Norden

Die gemeinsame Nutzung der Fußgängerzone Neuer Weg in Norden von Fußgängern und Radfahrer*innen, was ist zu beachten?

https://norden.adfc.de/artikel/die-neue-stvo-das-hat-sich-geaendert

Bleiben Sie in Kontakt