Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Norden

Grünpfeil für den Radverkehr

Grünpfeil für den Radverkehr © ADFC Norden

Grünpfeil für den Radverkehr

Erleichterung für den Radverkehr in Norden: An zahlreichen Ampeln darf der Radverkehr trotz Rotlichts nach rechts abbiegen.

Auf Initiative einer Ratsfraktion und nach Prüfung durch die Verkehrsbehörde der Stadt Norden war es nun soweit. Im Stadtgebiet wurde an zahlreichen Ampeln das Zusatzzeichen "Grünpfeil nur Radverkehr" montiert. Das erleichtert dem Radverkehr an Ampeln das Rechtsabbiegen auch wenn die Ampel Rotlicht zeigt.

Das sagt die StVO

Zitat aus § 37 der StVO zum Grünpfeil: "... Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. ... Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist."

Rücksichtnahme erforderlich

Allerdings muss dabei auf den bevorrechtigten Verkehr und auf querende Fußgänger Rücksicht genommen werden. Nur wenn niemand anderes behindert wird, ist das Abbiegen erlaubt. Zudem schreibt die StVO vor, dass deswegen vor dem Abbiegen angehalten werden muss, um zu schauen, ob ein Abbiegen ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.

Radverkehrsbeauftragter begrüßt die neue Regelung

Der Norder Radverkehrsbeauftragte Reinhard Samusch begrüßt die neuen Schilder als Beitrag zur Erleichterung des Radverkehrs. Er war neben anderen bei der Montage eines Schilds dabei.

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