Schutzstreifen: Zu gefährlich! Kaum befahrbar!

Schutzstreifen: Zu gefährlich! Kaum befahrbar! © ADFC Norden | Radverkehrsbeauftragter der Stadt Norden

Norden: Schutzstreifen gehören auf den Prüfstand

Der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Norden, Reinhard Samusch, und Joachim Schulz, Sprecher des ADFC Norden, haben sich intensiv mit der Situation der Schutzstreifen für Radfahrende in Norden auseinandergesetzt und eine Zwischenbilanz gezogen.

ADFC und Radverkehrsbeauftragter: Schutzstreifen gehören auf den Prüfstand

Seit einigen Jahren gibt es im Bereich der Stadt Norden an einigen Straßen sogenannte Schutzstreifen für Radfahrende. Schutzstreifen sind ein Teil der Fahrbahn, der durch eine unterbrochene Trennlinie gekennzeichnet ist. Zusätzlich werden sie mit Fahrradpiktogrammen gekennzeichnet. Parken ist auf Schutzstreifen für Kraftfahrzeuge verboten, Überfahren ist bei Bedarf zulässig. Radfahrende dürfen dabei aber nicht gefährdet werden. Der Begriff „Bedarf“ ist dabei eng gefasst. Im Wesentlichen ist damit die Situation gemeint, dass aufgrund mangelnder Fahrbahnbreite bei Gegenverkehr eine Mitbenutzung des Schutzstreifens unausweichlich ist. Für Schutzstreifen besteht keine Benutzungspflicht. Das Fahren mit dem Rad auf dem Schutzstreifen ergibt sich aber aus dem Rechtsfahrgebot. Gibt es rechts neben dem Schutzstreifen Stellflächen für das Kfz-Parken, ist zusätzlich ein Sicherheitsabstand zwischen dem ruhenden Kfz-Verkehr und dem Radverkehr vorgesehen. Damit sollen Türöffnungsunfälle vermieden werden.

In Norden sind in den letzten Jahren Schutzstreifen als kostengünstige Lösung zur Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs geschaffen worden. Radfahrenden soll ein eigener Bereich zur Verfügung gestellt werden. Schutzstreifen gelten im Vergleich zur gemeinsamen Nutzung von Wegen durch Radfahrende und Fußgänger als sicherer. Verbunden war dies mit der Erwartung, dass baulich angelegte Radwege hier nicht mehr erforderlich sind.

Norder Schutzstreifen: Zwischenbilanz

Nun haben sich der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Norden, Reinhard Samusch, und Joachim Schulz, Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, Ortsgruppe Norden, intensiv mit der Situation der bestehenden Schutzstreifen in Norden auseinandergesetzt und eine Zwischenbilanz gezogen.

Der ADFC Norden hat seinerzeit die Einrichtung von Schutzstreifen grundsätzlich begrüßt. Wenn man die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt, so erkennt man, dass einige Schutzstreifen nicht die erhoffte Wirkung entfalten.

ADFC Bundesverband und Deutscher Städte- und Gemeindebund zu Schutzstreifen

Bundesweit haben der ADFC und der Deutsche Städte- und Gemeindebund Konzepte vorgelegt, um die Förderung des Radverkehrs in Städten und Gemeinden voranzutreiben.

Hierbei sollen aus Sicht des ADFC-Bundesverbandes Schutzstreifen nur in Straßen mit geringem Verkehr, niedrigen Kfz-Geschwindigkeiten und in Verbindung mit einem absoluten Halteverbot eingesetzt werden. Im Grunde sieht der ADFC in Schutzstreifen keine eigenständige Radverkehrsinfrastruktur, da sie in bestimmten Fällen legal vom Kraftverkehr mitgenutzt werden dürfen. Konflikte und riskante Situationen durch zugestellte Schutzstreifen und zu geringe Sicherheitsabstände zwischen Radfahrenden und Kfz sind häufig.

Schutzstreifen erfüllen aus Sicht des ADFC nicht die Anforderungen an eine Radverkehrsinfrastruktur, auf der Menschen aller Altersgruppen und Nutzertypen zügig, sicher und komfortabel Rad fahren können. Sie sind der Ausnahmefall, wenn bauliche Radverkehrsanlagen oder Radfahrstreifen tatsächlich nicht umsetzbar sind – und dann auch nur als vorübergehende Lösung, bis eine zufriedenstellende Lösung umgesetzt werden kann. Die Mindestbreiten und Sicherheitszonen hin zum ruhenden Verkehr werden als oft völlig unzureichend eingeschätzt.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund betont in einem gemeinsamen Papier mit dem ADFC: Schutzstreifen schneiden in Bezug auf die subjektive Sicherheit nicht gut ab. Sie werden zudem gelegentlich als Parkstreifen missbraucht und der Sicherheitsabstand beim Überholen wird oft nicht eingehalten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist sich mit dem ADFC einig, dass Schutzstreifen keine eigenständige Radverkehrsinfrastruktur darstellen.

Auch die Unfallforschung der Versicherer kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass Schutzstreifen idealerweise 1,85 m breit sein sollen. Die restliche Straßenbreite soll 5 m betragen, da neuere Kfz breiter sind. Auch eine konsequente Überwachung und Ahndung von Verstößen wie Befahren durch Kfz wird gefordert.

Norder Schutzstreifen: Das sind die Probleme

Im Fahrradklimatest 2020 des ADFC hatten die Bürgerinnen und Bürger in Norden die Gelegenheit, auch zu den Schutzstreifen Stellung zu nehmen. Den Radverkehrsbeauftragten der Stadt Norden, Reinhard Samusch, erreichten daneben einige Erfahrungsberichte und Vorschläge von Radfahrenden in Norden. Dies ergibt aus Sicht der Radfahrenden folgendes Bild:

  • Schutzstreifen werden von vielen mit einem unsicheren Gefühl befahren, verstärkt wenn Lkw oder Busse unterwegs sind, z. B. in der Hering-/Uffenstraße oder der Norddeicher Straße
  • Verstärkt wird dies durch die potentielle Gefährdung durch parkende Kfz wie in der Norddeicher Straße.
  • Hinzu kommt noch die häufige Missachtung des Mindestabstands von 1,50 m beim Überholen durch Kfz. Die Mehrheit der Autofahrer fährt nah an der gestrichelten Linie. Dies zeigen auch Studien in anderen Städten.
  • Schutzstreifen an ohnehin schmalen Straßen wie dem Westlinteler Weg oder der Gewerbestraße aber auch an der Hering-/Uffenstraße werden von Autofahrern überwiegend mitbenutzt. In der Gewerbestraße parken auch regelmäßig Lieferanten mit größeren Fahrzeugen. Diese beiden Schutzstreifen entfalten daher wenig Wirkung zum Schutz des Radverkehrs.
  • Deshalb gibt es oft eine geringe Akzeptanz von Schutzstreifen. Z. B. in der Gewerbestraße nutzen viele Radfahrende den linken Gehweg in Gegenrichtung, vor allem wenn sie einen der Gewerbebetriebe aufsuchen wollen und nicht nach kurzer Strecke vom Schutzstreifen bei regem Kfz-Verkehr aus links abbiegen wollen. Die Nutzung des linken Gehwegs wird subjektiv als risikoärmer empfunden als die Nutzung des Schutzstreifens obwohl dies verboten ist und damit wegen der zahlreichen Ein- und Ausfahrten zu den Gewerbebetrieben auch erhebliche Risiken verbunden sind.
  • Es werden Umwege durch Wohngebiete in Kauf genommen, um die Schutzstreifen zu meiden. Die Attraktivität des Radverkehrs leidet hier demnach entweder unter der gefühlten Unsicherheit auf den Schutzstreifen oder durch Inkaufnahme von Umwegen.
  • Die Oberfläche der Schutzstreifen wird an vielen Stellen bemängelt. Z. B. wurde für die Norddeicher Straße schon bei der Errichtung der Schutzstreifen gefordert, die durch Fräsarbeiten entstandenen Rillen zu beseitigen, was bis heute nicht passiert ist.
  • Bei einigen Schutzstreifen wird die Rinne offenbar in die Mindestbreite mit einbezogen. Dort Rad zu fahren, ist in der Regel nicht möglich und gefährlich. Es gibt hier eine schlechte Oberfläche und Absätze, zahlreiche Gullys, bei Regen steht dort oft das Wasser.
  • Die Breite der Schutzstreifen ist vielfach kaum ausreichend, um dort mit (Erwachsenen)dreirädern, Lastenrädern oder Rädern mit Anhängern bequem und sicher zu fahren.
  • Einige Radfahrende fühlten sich bei vorhergehenden Lösungen (Gehwege für Radfahrer freigegeben) subjektiv sicherer als auf den Schutzstreifen nah am Autoverkehr.

Die Erfahrungen der Radfahrenden in Norden bestätigen die allgemeine Einschätzung des ADFC und auch des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dass für eine gute Radverkehrsinfrastruktur neben Schutzstreifen weitergehende Lösungen anzustreben sind. Die aktuellen Trends beim Radverkehr wie ein höherer Anteil von Pedelecs, Lastenrädern, Rädern mit Anhängern erfordern ebenfalls eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.

Dies sollte auch im Sinne der Stadt Norden liegen, die bei der Aufstellung eines neuen Verkehrsstrukturplans eine signifikante Erhöhung des Anteils des Radverkehrs anstrebt. Der ADFC Norden und der Radverkehrsbeauftragte hoffen auch bei den Fraktionen im Rat und anderen Gruppen eine Unterstützung für ihr Anliegen zu finden.

Sofortmaßnahmen und Perspektiven

  • Schutzstreifen sollen dort erhalten bleiben, wo es auf Grund rechtlicher Vorgaben oder der baulichen Situation zurzeit keine andere sinnvolle Lösung für den Radverkehr gibt. Dabei sollten grundlegende Anforderungen erfüllt sein wie:
    • Die Breite der Schutzstreifen beträgt im Minimum 1,50 m (Maße ohne Rinne!), so dass auch das Radeln mit Anhängern, Lastenrädern pp. möglich ist
    • Die Restbreite der Straße ist so, dass der Kfz-Verkehr im Normalfall die Schutzstreifen nicht benutzt.
    • Die Einfahrt / Ausfahrt beim Schutzstreifen ist für Kfz und Radfahrende klar und deutlich markiert.

  • Schutzstreifen müssen für alle Gruppen geeignet sein, z. B. auch für Kinder und  Jugendliche ab 8 Jahren oder ältere Radler. Das subjektive Sicherheitsgefühl der Radfahrenden ist zu beachten.
  • Eine regelmäßige Aufklärung und intensivere Kontrollen durch die Polizei / Ordnungsbehörde (mit Presseberichten o.ä.) führen zu einer besseren Einhaltung der Regeln auch bei Schutzstreifen und zu mehr gegenseitiger Rücksichtnahme.
  • Es erfolgt die Sanierung vorhandener Schutzstreifen (Belag, Rillen, Rinne pp.)
  • Eine durchgehende farbige Markierung von den Schutzstreifen, die bleiben sollen, ist anzustreben.
  • Weitergehende Lösungen werden den wachsenden  Anforderungen an den Radverkehr eher gerecht. Hierzu  gehören Lösungen wie Radfahrstreifen - also eine konsequente Trennung von Rad- und Fahrzeugverkehr oder auch Radfahrstraßen. Hierbei können Einbahnstraßenregelungen oder die Nutzung von Parkstreifen für den Radverkehr helfen, den notwendigen Platz zu schaffen.
    • Erfahrungen hierzu können in Modellprojekten gesammelt werden. Mit zeitlich begrenzten Projekten und deren Auswertung haben auch schon andere Gemeinden positive Erfahrungen gesammelt.
    • Hier bietet sich z. B. die Rückkehr zur alten Einbahnstraßenregelung im Bereich Hering- und Uffenstraße / Burggraben an. Die Schaffung attraktiver Wege für den Radverkehr könnte so ermöglicht werden.
    • Ähnliches gilt für die Gewerbestraße vom Abzweig Westlinteler Weg bis zum Kreisverkehr.

  • Wo immer möglich, ist der Bau von Radfahrstreifen o.ä. den Schutzstreifen vorzuziehen. Die Norddeicher Straße zum Beispiel dürfte in einigen Abschnitten die Voraussetzungen hierfür haben bzw. sie könnten geschaffen werden.

ADFC Norden

Joachim Schulz

 

Radverkehrsbeauftragter der Stadt Norden

Reinhard Samusch

Verwandte Themen

StVO - Neue Regeln

Die neue StVO - Das hat sich geändert

Am 28. April 2020 tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft. Das Bundesverkehrsministerium hatte sich…

Schutz- und Radfahrstreifen

Richtiges Verhalten auf Schutz- und Radfahrstreifen

Unter dieser Überschrift informiert die Arbeitsgruppe Radverkehr und die Verkehrsbehörde der Stadt Norden. Die…

Grünpfeil für den Radverkehr

Grünpfeil für den Radverkehr

Erleichterung für den Radverkehr in Norden: An zahlreichen Ampeln darf der Radverkehr trotz Rotlichts nach rechts…

ADFC Fahrradklima-Test 2020 - Ergebnisse für Norden

ADFC Fahrradklima-Test 2020: Die Ergebnisse sind da!

Die große Umfrage zur Fahrradfreundlichkeit in Deutschlands Städten und Gemeinden ist ausgewertet und hat einen neuen…

Norden - Neuer Weg

Der Neue Weg in Norden

Die gemeinsame Nutzung der Fußgängerzone Neuer Weg in Norden von Fußgängern und Radfahrer*innen, was ist zu beachten?

Morgenstimmung

Links zu externen Seiten

Es gibt viele interessante externe Seiten zum Thema Radverkehr, Fahrrad und verwandten Themen. Hier ein paar Beispiele.

https://norden.adfc.de/artikel/norden-schutzstreifen-gehoeren-auf-den-pruefstand

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 220.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt