Tour 5 Moormuseum

Tour 5 Moormuseum © ADFC Norden

Tour 5: Norden - Moormuseum in Moordorf und zurück

Radtour von Norden zum Moormuseum in Moordorf und zurück. Das Moormuseum in Moordorf ist eines der meist besuchten Museen in Ostfriesland. Es stellt die schwierige 200-jährige Entwicklungsgeschichte einer ostfriesischen Moorkolonie dar.

Start am Norder Rathaus in der Straße "Am Markt".

Sie fahren in westlicher Richtung zur Straße "Burggraben". Biegen Sie links ab und fahren auf dem Radweg am Hafen vorbei. Gleich hinter der Brücke, vor der Deichmühle, fahren Sie rechts in die Raiffeisenstraße bis zum Wendeplatz bei der Gartensiedlung. Hier geht es nun links über die Brücke zur Straße "Am Addinggaster Tief". Am Ende nach der Rechtskurve links in den Glockenweg, kurz darauf rechts in den Addinggaster Weg und nach wenigen Metern schon wieder links in den Siedlungsweg abbiegen. Am Ende der Straße geht es rechts ab in die Wurzeldeicher Straße (L4) bis zum Ende des Radweges. Überqueren Sie die Straße und fahren in die gegenüberliegende Siedlung Wurzeldeich. Auf dieser Straße fahren Sie immer gerade aus bis Sie nach einer Brücke über das Addinggaster Tief am Ende hinter dem letzten Haus auf den Wanderweg "Alter Deich" kommen. Fahren Sie auf diesem Wanderweg bis zum Woldeweg (K221).

Hier an der Ecke steht eine Schutzhütte, in der eine Karte des Landkreises Aurich hängt. Eine Schautafel informiert Sie über die Sturmfluten im 14. Jahrhundert.

Biegen Sie nun links ab in den Woldeweg (K221). Auf dieser Straße kommen Sie nach Osteel und ca. 250 Meter hinter der Bahnschranke bei der Kreuzung biegen Sie rechts ab in den Alten Postweg. Fahren Sie auf dieser Straße immer gerade aus gut 3 km bis nach Marienhafe. Hier am Marktplatz steht die Marienkirche mit dem Störtebeker Turm. Im Turm befindet sich ein Kirchenmuseum mit Sammlungen von Kunstwerken der ehemaligen Basilika.

Weiter geht es rechts in südwestlicher Richtung auf der Rosenstraße. Am Ende links abbiegen zur Kreuzung. Überqueren Sie bei der Ampel die Kreuzung der B72 und fahren nur wenige Meter später rechts in die Straße "Wilde Äcker Weg". Folgen Sie dem Weg ca. 1,8 Kilometer bis zur nächsten Kreuzung. Nach weiteren 1,2 km biegen Sie am Ende der Straße in Fehnhusen links ab auf die K117 Richtung Oldeborg. Am Ende dieser Straße biegen Sie links ab in die Oldeborger Straße (K116) Richtung Münkeboe, und schon nach ca. 100 Metern geht es rechts in den Alten Postweg, der Sie nach West-Victorbur führt. Biegen Sie am Ende der Straße links ab in die Westvictoburer Straße (K115). Am Kreisverkehr überqueren Sie die K118 und biegen nach rechts auf den linksseitigen Radweg der Neuen Straße (K118) in Richtung Aurich ab. Nach ca. 1,4 km geht es hinter der Brücke des Ringkanals links in den Ginsterweg. Bei der nächsten Abzweigung fahren Sie halb links weiter auf dem Ginsterweg, überqueren die Brücke und biegen dann gleich rechts ab in die Straße "Victorburer Moor". Nach 500 Metern haben Sie das Moormuseum erreicht.

Zurück fahren Sie erst einmal wieder bis zur letzten Brücke und biegen dort aber rechts ab in den Moorweg. Dann geht es links in die Boßelstraße und Sie folgen der Ausschilderung Dörpmuseum bzw. Berumerfehn. Sie kommen jetzt nach Ost-Victorbur und biegen links ab in die Ost-Victoburer-Straße. Nach ca. 700 Metern fahren Sie rechts in die Straße "Lammershörn". Nach ca. 1,7 km links in die Hoddelkestraße. Nun kommen Sie nach Münkeboe, biegen halb links ab in die Alt-Münkeboer Straße und dann rechts in die Mühlenstraße. Hier am Ende befinden sich rechts das Dörpmuseum, eine Gaststätte und links die Münkeboer Mühle.

Sie überqueren die Upender Straße (K116) und fahren gegenüber in den Rüskeweg. Auf dieser Straße kommen Sie nach Moorhusen und am Ende der Straße biegen Sie links ab, bleiben auf dem Rüskeweg (K204) und folgen weiterhin der Ausschilderung nach Berumerfehn. Am Ende der Straße rechts abbiegen auf die Tom-Brook-Straße (K118). In einer lang gezogenen Linkskurve biegen Sie rechts ab in die Kienholzstraße, der Sie ca. 2,1 km folgen. Am Ende links in den Kirchweg und schon nach wenigen Metern rechts in den Heideweg. Der Heideweg wird später zur Brückstraße. Auf dieser Straße kommen Sie nach Westermoordorf, biegen noch vor der Brücke links ab in den Mühlenweg und folgen jetzt der Ausschilderung nach Norden. Überqueren Sie die Halbemonder Straße (K203) und fahren rechts über die schmale Brücke und gleich wieder links in die Straße "Am Berumerfehnkanal". Am Ende dieser Kanalstraße überqueren Sie die Halbemonder Straße (K205) und radeln in den gegenüberliegenden Rad- und Wanderweg weiter am Fehnkanal. Nach ca. 3,5 km kommt eine Rechtskurve und 100 Meter später überqueren Sie die Straße "II. Moorriege" und weiter geht es auf dem Treckpad am Kanal. Dieser führt am Ende durch ein Wildschutzgitter auf den Radweg an der B72 bis zur Ampelanlage. Überqueren Sie die B72.

Gleich danach rechts in die Straße "Muskerei", am Ende wieder rechts in den Verschönerungsweg und sofort links über die kleine Brücke in die Waldstraße. Am Ende der Waldstraße nach links in die Kolklandstraße und gleich wieder rechts in den Ölmühlenweg, an dessen Ende Sie auf die Heerstraße kommen. Hier links über den Bahnübergang und dann geradeaus über die Brückstraße, die nach einer Rechtskurve das Norder Tief quert. Weiter geradeaus über die Dammstraße bis zur Heringstraße, in die Sie nach rechts auf den Radweg einbiegen. Über die Heringstraße, die später zur Uffenstraße wird, kommen Sie zurück zum Marktplatz.

Gesamtlänge der Tour 49 km

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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