Tour 7 Ewiges Meer

Tour 7 Ewiges Meer © ADFC Norden

Tour 7: Norden - Naturschutzgebiet "Ewiges Meer" und zurück

Radtour von Norden zum Ewigen Meer und zurück. Das Ewige Meer ist mit ca. 400 ha der größte Hochmoorsee Deutschlands. Der See wird von einem ausgedehnten Komplex ungenutzter Flächen umgerenzt, die noch das eigentliche Hochmoorprofil zeigen.

Start: Beim Rathaus in Norden in der Straße "Am Markt".

Sie fahren in östlicher Richtung an der Polizeistation vorbei zur Uffenstraße, biegen rechts ab und folgen der Straße, die bald Heringstraße heißt, bis zur Rechtskurve am Ende. Hier biegen Sie links ab in die Dammstraße, überqueren die Fußgängerzone "Neuer Weg" und fahren gegenüber in die Brückstraße. Diese mündet nach der Brücke über das Norder Tief und der Linkskurve in die Heerstraße. Überqueren Sie die Bahngleise und fahren Sie hinter dem Bahnübergang rechts in den Ölmühlenweg, am Ende links in die Kolklandstraße und gleich wieder rechts in die Waldstraße. Am Ende, beim Wendeplatz, fahren Sie den schmalen Steg auf den höher gelegenen Verschönerungsweg, biegen rechts ab und gleich wieder links in die Straße "Muskerei". Am Ende fahren Sie links zur Norder Umgehungsstraße, der B72. Überqueren Sie die B72 bei der Bedarfsampel und fahren auf dem Radweg und durch das Wildschutzgitter ins Tidofelder Holz. Nach dem Wildschutzgitter rechts halten. Nun geht es weiter auf dem Treckpad, einem Weg entlang des Fehnkanals. Fahren Sie 2 km entlang des Fehnkanals bis Sie auf eine befestigte Straße, die II. Mooriege kommen. Überqueren Sie die Straße und radeln auf dem Wander- und Radweg weiter entlang des Fehnkanals, der nach der Linkskurve "Peters Treidelpadd" heißt und ca. 3,3 km entlang des Berumerfehnkanals verläuft.

Dieser Weg endet bei der K205, der Halbemonder Straße. Sie überqueren die Straße geradeaus und fahren weiter ca. 2,2 Kilometer auf der Straße "Am Berumerfehnkanal". Sie kommen zur K206, dem Klappbrücker Weg, fahren rechts über die schmalen Brücke, wenden sich nach links, überqueren die K206 und fahren in den gegenüberliegenden Mühlenweg. Sie kommen nach ca. 1,3 km an der Berumerfehner Mühle vorbei. Kurz danch, am Ende der Mühlenstraße fahren Sie über die Brücke und dann rechts in die Dorfstraße, danach in die erste Straße rechts in den Verlaatsweg. Hier am Verlaatsweg liegt der Torfkahn des Heimatvereins. Etwas weiter, sie befinden sich wieder auf der Dorfstraße, befindet sich links das Kompaniehaus.

Sie fahren weiter auf der Dorfstraße und biegen ein Stück nach Ende des rechtsseitigen Walds rechts ab in den Kastanienweg, dann links in den Rotdornweg, rechts in den Röttweg, links in den Ellernweg, rechts in den Kuhweg, links in den Birkenweg, links in den Eschenweg, rechts in die Türkentrift, halblinks in den Moorweg und dann nach ca. 2 km links in den Jägerpfad. Sollte es Ihnen durch die vielen Richtungswechsel schwindelig geworden sein, legen Sie eine kurze Pause ein.

Nach ca. 400 Metern weist die Ausschilderung nach rechts über den Muttmoorweg, der nicht befestigt ist. Bei schlechtem Wegezustand fahren Sie den Jägerpfad weiter gerade aus bis zur K203 Königsweg und biegen dort nach rechts auf den linksseitig der Straße geführten Radweg ab. Folgen Sie nun der Ausschilderung Eversmeer. Sie verlassen den Landkreis Aurich und kommen zum Landkreis Wittmund. In Eversmeer biegen Sie rechts ab in die Straße "Zum Ewigen Meer" und folgen dieser bis zum Ende zum Pakplatz. Ab hier führt ein kurzer Fußweg zum Ewigen Meer, der mit ca. 400 ha der größte Hochmoorsee Deutschlands ist.

Diese Teilstrecke ist ca. 21 km lang.

Für die Rückfahrt fahren Sie zunächst zurück zum Königsweg, biegen hier links ab und fahren ca. 1,4 km bis zur Südarler Landstraße (K208 Richtung Arle), biegen hier rechts ab und fahren die erste Straße links in den Linienweg. Folgen Sie dem Linienweg 4,4 km. Sie kommen nach Großheide zur Großheider Straße (K204). Fahren Sie weiter geradeaus auf dem gegenüberliegenden Linienweg. Nach weiteren 2,6 km auf dem Linienweg macht die Straße eine Rechtskurve in die Holzdorfer Straße. Sie fahren aber gerade aus in die Schulstraße, die im weiteren Verlauf zur Straße "Waldweg" wird.

An deren Ende biegen Sie rechts in die Halbemonder Straße (K205) ab, der Sie ca. 1,6 km folgen. Dort geht es dann links in die Straße "Hilgenbur" an deren Ende Sie nach links in die Landstraße einbiegen, die Sie nach Lütetsburg bringt. Vorbei am Lütestburger Schloss und Schlossparkcafé kommen Sie am Ende der Ortsdurchfahrt Lütestsburg zunächst an einen kleinen Kreisverkehr, den Sie quasi geradeaus passieren und danach nach einer Rechtskurve des Radwegs einige Meter parallel zur B72 an einen weiteren Kreisverkehr. Diesen umrunden Sie zu 3/4 und verlassen ihn bei der dritten Ausfahrt Richtung Bahnhof/ZOB. Sie sind auf dem Radweg entlang der Heerstraße in deren Verlauf Sie die Bahngleise und die Straße "Im Horst" überqueren. Fahren Sie geradeaus in die Brückstraße. Nach einer Rechtskurve überqueren Sie das Norder Tief und fahren gleich danach rechts in die Doornkaatlohne, die später Große Hinterlohne heißt. Am Ende kommen Sie auf die Osterstraße. Biegen Sie hier links ab und nach ca. 300 Metern kommen Sie schließlich zum Marktplatz. Sie haben Ihr Ziel erreicht.

Die Rückfahrt ist ca. 19 km lang.

Die Gesamtstrecke Norden - Ewiges Meer und zurück ist ca. 40 km lang.

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https://norden.adfc.de/artikel/tour-7-norden-naturschutzgebiet-ewiges-meer-und-zurueck

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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