Tour 3 Marienhafe Leezdorf

Tour 3 Marienhafe Leezdorf © ADFC Norden

Tour 3: Norden - Marienhafe - Leezdorf - Norden

Radtour von Norden nach Marienhafe und zurück über Leezdorf. Diese Tour führt nach Marienhafe mit dem Störtebekerdenkmal und der Marienkirche am Marktplatz. Auf der Rückfahrt konnt man an der Bartlingsche Mühle in Leezdorf vorbei.

Start der Tour beim Rathaus in Norden in der Straße "Am Markt".

Sie fahren in westlicher Richtung zum Burggraben. Biegen Sie links ab und fahren Sie auf dem Radweg am Norder Hafen vorbei. Gleich hinter der Brücke, vor der Deichmühle, fahren Sie rechts in die Raiffeisenstraße bis zum Wendeplatz bei der Gartensiedlung. Hier geht es nun links über die kleine Brücke zur Straße "Am Addinggaster Tief". Am Ende links in den Glockenweg, kurz darauf rechts in den Addinggaster Weg und nach wenigen Metern schon wieder links in den Siedlungsweg abbiegen. Am Ende der Straße geht es rechts ab in die Wurzeldeicher Straße (L4) bis zum Ende des Radweges. Überqueren Sie die Straße und fahren in die gegenüberliegende Siedlung Wurzeldeich. Auf dieser Straße fahren Sie immer gerade aus, über die Brücke übers Tief, bis Sie am Ende nach dem letzten Haus auf den Wanderweg "Alter Deich" kommen. Fahren Sie auf diesem Wanderweg bis zum Woldeweg (K221). Hier an der Ecke steht eine Schutzhütte, in der eine Karte des Landkreises Aurich hängt. Eine Schautafel informiert Sie über die Sturmfluten im 14. Jahrhundert.

Biegen Sie nun links ab in den Woldeweg (K221). Auf dieser Straße kommen Sie nach Osteel und ca. 250 Meter hinter der Bahnschranke bei der Kreuzung biegen Sie rechts ab in den Alten Postweg. Fahren Sie auf dieser Straße immer gerade aus gut 3 km bis nach Marienhafe. Hier am Marktplatz steht die Marienkirche mit dem Störtebeker Turm. Im Turm befindet sich ein Kirchenmuseum mit Sammlungen von Kunstwerken der ehemaligen Basilika.

Vom Markt fahren Sie links auf die Rosenstraße und gleich darauf rechts in die Kirchstraße. Auf der Kirchstraße fahren Sie ca. einen Kilometer. Dann geht es links in die Straße Am Kolhörn. Am Ende fahren Sie rechts in den Leezweg, der gleich danach eine Linkskurve macht. Ca. 1,7 km nach der Kurve bei der Kreuzung biegen Sie rechts in den Adeweg ab und kommen so nach Leezdorf, einer Moorkolonie, die 1756 auf einer abgetorften Hochmoorfläche, den "Wilden", entstand. In Leezdorf fahren Sie links in den Sträkweg. Hier am Sträkweg befindet sich die Bartlingsche Mühle des Heimatvereins Leezdorf und gegenüber können Sie auf Bänken eine Pause einlegen.

Am Ende des Sträkwegs geht es rechts in den Junkersweg und kurz danach links auf den Radweg der Straße "Am Sandkasten". Sie überqueren die Kreisstraße 202, den Moortunweg, und fahren auf dem Radweg nur eine kurze Strecke nach links und dann rechts in einen Privatweg (Ausschilderung Hage). Der Privatweg mündet in den Leezweg, in den Sie rechts einbiegen. Nach ca. 1,5 km am Ende des Leezwegs kommen Sie nach Halbemond. Sie überqueren die Kreisstraße 203 (Nadörster Straße) geradeaus und fahren auf dem Radweg der Halbemonder Straße weiter Richtung Hage. Sie überqueren den Berumerfehn Kanal. Gleich hinter der Brücke überqueren Sie die Straße nach links und folgen dem Wanderweg am Fehnkanal.

Nach ca. 3,3 km macht dieser eine Rechtskurve und 200 Meter danach überqueren Sie die Straße II. Moorriege geradeaus und folgen weiterhin dem Weg am Kanal. Am Ende führt dieser Weg durch ein Wildschutzgitter und entlang der B72 bis zur Ampelanlage. Überqueren Sie die B72. Gleich danach rechts in die Straße "Muskerei", am Ende wieder rechts in den Verschönerungsweg und sofort links über die kleine Brücke in die Waldstraße. Am Ende der Waldstraße nach links in die Kolklandstraße und gleich wieder rechts in den Ölmühlenweg, an dessen Ende Sie auf die Heerstraße kommen. Hier links über den Bahnübergang und dann geradeaus über die Brückstraße, die nach einer Rechtskurve das Norder Tief quert. Weiter geradeaus über die Dammstraße bis zur Heringstraße, in die Sie nach rechts auf den Radweg einbiegen. Über die Heringstraße, die später zur Uffenstraße wird, kommen Sie zurück zum Marktplatz.

Gesamtlänge der Tour 29 km

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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