Tour 4 Lütetsburg

Tour 4 Schloss Lütetsburg © ADFC Norden

Tour 4: Norddeich - Lütetsburg - Norden - Norddeich

Radtour von Norddeich nach Lütetsburg und über Norden zurück. Zunächst an der Deichlinie entlang führt die Tour ins Landesinnere durch ein Waldgebiet zum Schloss Lütetsburg mit einem wunderschön angelegten, für Besucher geöffneten Park.

Sie starten in Norddeich am Haus des Gastes auf der Seeseite des Deichs.

Fahren Sie auf der Seeseite des Deiches in östlicher Richtung vorbei an der Fährbrücke des Juist-Fährverkehrs bis zum Molenkopf. Dann geht es weiter vorbei an den Fährbrücken nach Norderney und weiter ostwärts durch den Fischereihafen. Sie passieren die Schiffswerft und fahren für ca. 3,4 km weiter auf der Seeseite des Deiches bis Sie oben auf dem Deich den "Roten Pfahl" sehen.

Jetzt müssen Sie gleich bei der nächsten Auffahrmöglichkeit über den Deich auf die Landseite wechseln. Nach ca. 1,7 km kommen Sie an einen Rastplatz. Hier verlassen Sie die Deichlinie und fahren halbrechts weiter über den alten Deich in die Mandelpolder Straße. Diese Straße endet auf der Ostermarscher Straße, der L5. Biegen Sie hier links ab.

Vorsicht: Die Straße ist stark befahren und nach ca. 200 Metern endet der Radweg, sie müssen auf der Fahrbahn weiter fahren.

Folgen Sie der Straße ca. 1 km und biegen dann rechts ab in den Breiten Weg, und schon kurz danach wieder rechts ab über eine Brücke in den Kaakweg. Vorbei geht es an der Schweinezucht und durch das Nordholz über das Norder Tief, die Bahngleise der Museumseisenbahn und über die Hager Umgehungsstraße (Küstenbahnstraße) bis zur Landstraße in Lütetsburg, wo Sie im Einmündungsdreieck den "Schandpfahl" sehen. Die Gesamtstrecke über den Kaakweg bis hierhin ist ca. 6 km lang.

Hier am Schandpfahl steht eine Infotafel über das gegenüberliegende Lütetsburger Schloss mit Schlosspark und Parkcafé. Nähere Informationen unter https://www.schlosspark-luetetsburg.com/de/

Queren Sie die Landstraße und fahren sie schräglinks gegenüber in den Waldweg entlang der Ostseite des Schlosses. Der Weg geht mit einer Rechts- und anschließenden Linkskurve ansonsten geradeaus durch den Wald bis zum alten Forsthaus Lütetsburg. Hier biegen Sie rechts ab in die Straße "II. Moorriege" und folgen der Ausschilderung und den Zwischenwegweisern nach Norden bis unmittelbar vor die B72. Hier geht es rechts auf den Treckpad, ein Weg entlang des Fehnkanals. Dieser Weg endet nach einem Wildschutzgitter an einer Bedarfsampel über die B72.

Sie radeln über den Bahnübergang auf die Bahnhofstraße und folgen der Rechtskurve auf dem Radweg Richtung Bahnhof, bleiben auf dem Radweg, der beim Einkaufszentrum "Norder Tor" von der rechten Seite auf die linke Seite wechselt und radeln bis zum Marktplatz. Beim alten Rathaus und Teemuseum fahren Sie links in die Westerstraße, die später zur Alleestraße wird, und vorbei an der Westgaster Mühle mit Teestube.

An der Kreuzung Brauhausstraße folgen Sie der Ausschilderung Norddeich und biegen Sie hier rechts ab. Am Ende geht es links in die Straße "Im Spiet" und nach 300 Metern fahren Sie rechts in den schmalen Weg "Lange Riege", der nach wenigen Metern eine reguläre Straße wird. Sie überqueren am Ende den Westlinteler Weg und fahren weiter immer in nördlicher Richtung auf dem Lehmweg bis zur Bedarfsampel an der Itzendorfer Straße. Weiter geradeaus kommen Sie jetzt am Ocean Wave vorbei und fahren auf dem Dörper Weg bis zum Deich. Sie haben den Ausgangspunkt erreicht.

Gesamtlänge der Strecke 31 km.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

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